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Von |
Tom Wiechert |
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Email |
TWiechert@aol.com |
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Allg. Anmerkung |
Ihr dürft dies Gerne als Hausaufgabe bzw. Referat einreichen und dafür die Punkte kassieren. Ich möchte alledings mit nachdruck darum bitten über ReaktionenNoten informiert zu werden. Danke! |
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Spezielle Anmerkung |
Zu dieser Zusammenstellung habe ich auch eine Grafik erstellt. Wer sie haben möchte kann sie sich bei mir bestellen (selbstverständlich kostenlos!!). Ich schicke sie dann sobald möglich per Email! |
Die Verfassung des Deutschen Reiches (1871)
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Das neue Deutsche Reich war eine konstitutionelle Erbmonarchie und ein Föderalistischer
Bundesstaat mit 42,5 Mio. Einwohnern.
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22 Deutsche Fürsten und 3 freie Reichsstädte hatten - unter wahrung weitgehender Eigenständig-
keit - einen Vertrag geschlossen und waren die eigentlichen Inhaber der Reichsgewalt.
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Durch den Beitritt der Süddeutschen Staaten wurde das bisherige übergewicht Preussens etwas geschwächt. Preussen konnte aber mit Hilfe seiner 17 - der auf 58 angewachsenen - Sitze im Bundesrat alle gesetze blockieren. Zum Veto benötigt wurden nur 14 Stimmen.
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Der preussische König war gleichzeitig der Deutsche Kaiser.
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Der preussische Ministerpräsident zugleich Deutscher Reichskanzler.
Der Bundesrat (Vertretung der Einzelstaaten)
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Stimmrecht der Staaten je nach Größe und Bedeutung
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Hatte über die Vorlagen des Reichstages zu beschließen.
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Den Vorsitz hatte der Reichskanzler.
Der Reichstag (Repräsentanz des Volkes)
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Gewählt von den männlichen Staatsbürgern über 25 Jahren
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Wahl alle 3 Jahre (ab 1890 alle 5 Jahre)
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Seine Mehheitliche Zustimmung war für Gesetze nötig.
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Bundesgesetze mußten vom Bundesrat bestätigt werden.
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Mußte den Haushalt bewilligen und durfte bei der Gesetzgebung mitwirken.
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Auf die Politik hatte er wenig Einfluß, da der Kanzler ihm nicht verantwortlich war.
Der Reichskanzler
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Ernannt vom Kaiser
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Nur den Kaiser verantwortlich
Der Kaiser
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Konnte Veto gegen neuerungen in Heer, Flotte, und Zoll einlegen.
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Militärischer Oberbefehl
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