Philosophie GK
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Vermittle in einem zusammenhängenden, möglichst logisch aufgebauten Artikel einen Überblick über die Menschenrechte in philosophischer, inhaltlicher und historischer Hinsicht!


Die Idee der Menschenrechte entsprang dem Streben nach Recht auf Leben und Freiheit. Nach und nach ließ man sich diese Rechte schriftlich verbriefen. Bedeutsame Schritte dieses „Fundamentalisierungsprozesses der Individualrechte“ waren beispielsweise die Virginia Bill of Rights (1776). Ungefähr 100 Jahre vor ihrer Bekanntgabe veröffentlichte der Philosoph John Locke seine
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diesbezüglichen Gedanken: Es habe einmal einen Naturzustand gegeben, in dem alle Menschen gleich gewesen seien und niemand befugt gewesen sei, über den anderen zu herrschen. Zwar sei es notwendig, dass heutzutage jemand herrsche, aber dieses Herrschen sei eine Angelegenheit aller Menschen. Denn das Ausüben von Herrschaft liege zuletzt beim Volk und dürfe von einem Regenten nur gemäß vertraglicher Vereinbarung ausgeübt werden.

Die im Rahmen der Französischen Revolution proklamierte Menschenrechtserklärung von 1789 bezweckte, die für jeden als unantastbar geltenden Rechtsprinzipien festzusetzen, um auf diese Weise dem absolutistischen Machtanspruch des Königs die Grundlage zu entziehen.
Den weiteren Verlauf kann man in zwei Phasen unterteilen. Die erste Phase schließt mit der Emanzipation des Individuums vor der Willkür des Staates an. Das Volk richtet sich beispielsweise gegen eine diktatorische Herrschaft auf (wie in der französischen Revolution, s.o.)
In der folgenden zweite Phase kam es, unter dem Eindruck der Verbrechen und der Gräueltaten während des Zweiten Weltkrieges, zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948). Schließlich wurden 1950/52 die Menschenrechte für alle europäischen Staaten verbindlich festgelegt.

Philosophisch werden die Grundrechte im Sinne der Menschenrechte verstanden. Diese sind von Natur aus unantastbar und so mit dem Naturrecht gleichzusetzen. Grundrechte gelten objektiv und können subjektiv eingeklagt werden. Das bedeutet, dass sie allgemeingültig sind und jeder Mensch sich auf sie berufen kann.
Den Menschenrechten liegen Grundnormen zu Grunde. Dazu zählen hauptsächlich Freiheit, Würde und das Recht auf Leben. Diese Grundnormen lassen sich nicht als Gesetz ableiten, sondern dienen vielmehr als Basis und Fundament für die Grundrechte. Für die Grundrechte selbst besteht ein Rechtsanspruch. Es sind also ableitbare Rechte. Werde ich beispielsweise unschuldig eingesperrt, kann ich mich nicht auf das Recht der Freiheit berufen, sondern ich muss mich auf ein Gesetz beziehen, dass auf diese Grundnorm basiert. In diesem Fall wäre es der Artikel, der eine willkürliche unbegründete Festnahme verbietet. Die Aussage der Grundrechte lässt sich mit einer „Goldenen Regel“ beschreiben, die im Prinzip inhaltlich folgendem Sprichwort gleicht „Was Du nicht willst was man Dir tut, das füg auch keinem andern zu!“.

Grundrechte dürfen insoweit genutzt werden, dass sie die Grundrechte der Mitmenschen weder einschränken noch verletzen. Sobald jemand gegen sie verstößt, kann er sie nicht mehr vollständig in Anspruch nehmen. Im Notstand (z.B. im Krieg) darf der Staat sie einschränken. Allgemein sind die Grundrechte auch für bestimmte Bevölkerungsgruppen wie z.B. Kinder oder Soldaten eingeschränkt. Soldaten müssen z.B. im Ausnahmefall töten. In Deutschland dürfen Kinder unter 16 noch nicht wählen und werden erst mit Vollendung des 17. Lebensjahres mündig.

Die in diesem Manifest aufgezählten Menschenrechte haben inhaltlich eine zweifache Richtung: Zum einen proklamieren sie die klassischen Menschenrechte (Freiheit des einzelnen gegenüber der organisierten staatlichen Gewalt, also Anspruch auf Religions- und Gewissensfreiheit, Briefgeheimnis, Recht auf Eigentum u.a.), zum anderen die sozialen Menschenrechte (Anspruch auf Arbeit, gerechten Lohn, Freizeit u.a.).
Das Ziel der Menschenrechte ist die Grundlage der Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt.
Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit haben zu Akten der Barbarei geführt und die Menschheit tief verletzt. Das höchste Ziel der Menschheit ist die Schaffung einer Welt ohne Furcht und Not, in der die Meinungs- und Glaubensfreiheit garantiert sind. Es ist wichtig, die Menschenrechte gesetzlich zu schützen, damit die Menschen nicht zum Mittel des Aufstandes gegen Unterdrückung greifen müssen. Menschenrechte tragen zur Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Staaten bei. Die Erfüllung dieser Verpflichtung setzt voraus, dass die Staaten und die Menschen eine gemeinsame Vorstellung über den Inhalt der Menschenrechte haben.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte soll das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal darstellen. Jede Person und jede Gruppe der Gesellschaft ist aufgerufen, sich die Erklärung gegenwärtig zu halten und die Menschenrechte zu fördern und ständig weiterzuentwickeln, so durch Unterricht und Erziehung und durch Maßnahmen im nationalen und internationalen Bereich. Damit sollen die Menschenrechte tatsächlich verwirklicht werden.

Kai Langheim