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Philosophie GK
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Vermittle in einem zusammenhängenden,
möglichst logisch aufgebauten Artikel einen Überblick über die
Menschenrechte in philosophischer, inhaltlicher und historischer
Hinsicht!
Die Idee der Menschenrechte entsprang dem Streben
nach Recht auf Leben und Freiheit. Nach und nach ließ man sich diese
Rechte schriftlich verbriefen. Bedeutsame Schritte dieses
„Fundamentalisierungsprozesses der Individualrechte“ waren
beispielsweise die Virginia Bill of Rights (1776). Ungefähr 100 Jahre vor
ihrer Bekanntgabe veröffentlichte der Philosoph John Locke seine
diesbezüglichen Gedanken: Es habe einmal einen Naturzustand gegeben, in dem
alle Menschen gleich gewesen seien und niemand befugt gewesen sei, über den
anderen zu herrschen. Zwar sei es notwendig, dass heutzutage jemand herrsche,
aber dieses Herrschen sei eine Angelegenheit aller Menschen. Denn das
Ausüben von Herrschaft liege zuletzt beim Volk und dürfe von einem
Regenten nur gemäß vertraglicher Vereinbarung ausgeübt werden.
Die im Rahmen der Französischen Revolution
proklamierte Menschenrechtserklärung von 1789 bezweckte, die für jeden
als unantastbar geltenden Rechtsprinzipien festzusetzen, um auf diese Weise dem
absolutistischen Machtanspruch des Königs die Grundlage zu
entziehen.
Den weiteren Verlauf kann man in zwei Phasen
unterteilen. Die erste Phase schließt mit der Emanzipation des Individuums
vor der Willkür des Staates an. Das Volk richtet sich beispielsweise gegen
eine diktatorische Herrschaft auf (wie in der französischen Revolution,
s.o.)
In der folgenden zweite Phase kam es, unter dem
Eindruck der Verbrechen und der Gräueltaten während des Zweiten
Weltkrieges, zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948).
Schließlich wurden 1950/52 die Menschenrechte für alle
europäischen Staaten verbindlich festgelegt.
Philosophisch werden die Grundrechte im Sinne der
Menschenrechte verstanden. Diese sind von Natur aus unantastbar und so mit dem
Naturrecht gleichzusetzen. Grundrechte gelten objektiv und können subjektiv
eingeklagt werden. Das bedeutet, dass sie allgemeingültig sind und jeder
Mensch sich auf sie berufen kann.
Den Menschenrechten liegen Grundnormen zu Grunde.
Dazu zählen hauptsächlich Freiheit, Würde und das Recht auf
Leben. Diese Grundnormen lassen sich nicht als Gesetz ableiten, sondern dienen
vielmehr als Basis und Fundament für die Grundrechte. Für die
Grundrechte selbst besteht ein Rechtsanspruch. Es sind also ableitbare Rechte.
Werde ich beispielsweise unschuldig eingesperrt, kann ich mich nicht auf das
Recht der Freiheit berufen, sondern ich muss mich auf ein Gesetz beziehen, dass
auf diese Grundnorm basiert. In diesem Fall wäre es der Artikel, der eine
willkürliche unbegründete Festnahme verbietet. Die Aussage der
Grundrechte lässt sich mit einer „Goldenen Regel“ beschreiben,
die im Prinzip inhaltlich folgendem Sprichwort gleicht „Was Du nicht
willst was man Dir tut, das füg auch keinem andern
zu!“.
Grundrechte dürfen insoweit genutzt werden,
dass sie die Grundrechte der Mitmenschen weder einschränken noch verletzen.
Sobald jemand gegen sie verstößt, kann er sie nicht mehr
vollständig in Anspruch nehmen. Im Notstand (z.B. im Krieg) darf der Staat
sie einschränken. Allgemein sind die Grundrechte auch für bestimmte
Bevölkerungsgruppen wie z.B. Kinder oder Soldaten eingeschränkt.
Soldaten müssen z.B. im Ausnahmefall töten. In Deutschland dürfen
Kinder unter 16 noch nicht wählen und werden erst mit Vollendung des 17.
Lebensjahres mündig.
Die in diesem Manifest aufgezählten
Menschenrechte haben inhaltlich eine zweifache Richtung: Zum einen proklamieren
sie die klassischen Menschenrechte (Freiheit des einzelnen gegenüber der
organisierten staatlichen Gewalt, also Anspruch auf Religions- und
Gewissensfreiheit, Briefgeheimnis, Recht auf Eigentum u.a.), zum anderen die
sozialen Menschenrechte (Anspruch auf Arbeit, gerechten Lohn, Freizeit
u.a.).
Das Ziel der Menschenrechte ist die Grundlage der
Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt.
Menschenrechtsverstöße in der
Vergangenheit haben zu Akten der Barbarei geführt und die Menschheit tief
verletzt. Das höchste Ziel der Menschheit ist die Schaffung einer Welt ohne
Furcht und Not, in der die Meinungs- und Glaubensfreiheit garantiert sind. Es
ist wichtig, die Menschenrechte gesetzlich zu schützen, damit die Menschen
nicht zum Mittel des Aufstandes gegen Unterdrückung greifen müssen.
Menschenrechte tragen zur Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen
den Staaten bei. Die Erfüllung dieser Verpflichtung setzt voraus, dass die
Staaten und die Menschen eine gemeinsame Vorstellung über den Inhalt der
Menschenrechte haben.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
soll das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal
darstellen. Jede Person und jede Gruppe der Gesellschaft ist aufgerufen, sich
die Erklärung gegenwärtig zu halten und die Menschenrechte zu
fördern und ständig weiterzuentwickeln, so durch Unterricht und
Erziehung und durch Maßnahmen im nationalen und internationalen Bereich.
Damit sollen die Menschenrechte tatsächlich verwirklicht
werden.
Kai Langheim
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